Am 19.06.2026 tritt die Neuregelung zum Widerrufs-Button in Kraft.
Das primäre Ziel des Buttons ist es, den Widerruf eines online abgeschlossenen Vertrags während der Widerrufsfrist so einfach wie möglich zu machen. Die Widerrufsfunktion muss ständig verfügbar und leicht über eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ zugänglich sein, am besten von jeder Seite des Online-Shops aus!
Die gesetzlichen Vorgaben regeln alle Bedingungen der Widerrufsfunktion… so mehr oder weniger.
Bei fehlender Widerrufsfunktion drohen empfindliche Bußgelder bis zu einer Höhe von 50.000 Euro oder 4 % des Jahresumsatzes! 🚨
Für den Verbraucher ist der vereinfachte Widerruf eine gute Sache! Für Online-Händler besteht jedoch die Gefahr eines deutlichen Mehraufwands, da der Widerruf deutlich schneller und unkomplizierter wird und auch günstigere und Kleinstartikel vermehrt Retourniert werden können.
Daher ist es wichtig den Prozess von beginn an gut zu durchdenken und möglichst viele Schritte zu automatisieren.
Übrigens: Personalisierte Produkte sind von der Regelung ausgenommen.
Gerne unterstütze ich Sie bei der Einschätzung und Umsetzung, kommen Sie einfach auf mich zu.


